August 2022
Projekt Kick-Off
SAFESTREAM wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit 8,9 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich investieren die Konsortialpartner 6,9 Millionen Euro ins Projekt. Wir wollen den Betrieb fahrerloser öffentlicher Verkehrsmittel auf SAE Level 4, also ohne menschliche Aufsichtsperson an Bord, vorantreiben.
Das autonome Fahren erfährt seit einigen Jahren einen wachsenden Innovationsdrang. Es gibt jedoch trotz großer Bemühungen kein Fahrzeug, das bereits im Level 4-Betrieb auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. In Deutschland fehlte es zudem bisher an rechtlichen Rahmenbedingungen für den Level 4-Betrieb im öffentlichen Straßenraum. Die hochautomatisierten Shuttles, die bereits in einigen Kommunen Deutschlands auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, erfordern daher noch einen Sicherheitsfahrer an Bord. 2022 wurde in Deutschland jedoch die AFGBV (Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung) erlassen und so der Grundstein gelegt, Stufe 4-Fahrzeuge im Realbetrieb auf öffentlichen Straßen einzusetzen.
Wir bei SAFESTREAM stützen uns auf diese neue Gesetzgebung und nehmen sie als Anlass ein sicheres, sinnvolles und skalierbares Level 4-Gesamtsystem zu konzeptionieren, zu entwickeln und dieses schließlich in einem Realbetrieb zu demonstrieren.
Unser Ziel ist es, den derzeit erforderlichen Sicherheitsbegleiter rechtskonform aus dem Fahrzeug zu entnehmen und aufbauend auf dem bisherigen Betrieb hochautomatisierter Shuttles einen rechtlich einwandfrei und vollständig fahrerlosen Level 4-Betrieb in festgelegten Betriebsbereichen in Kelheim und Monheim am Rhein umzusetzen. Notwendig dafür ist ein Level 4-fähiges Fahrzeug sowie der Einsatz einer physisch nicht im Fahrzeug anwesenden Technischen Aufsicht, die bei Bedarf mit dem Fahrzeug aus der Ferne über eine Netzwerkanbindung interagieren kann. Wir werden hierfür eine neue Fahrzeuggeneration entwickeln und in Betrieb nehmen, die die bereits bestehenden Flotten in beiden Städten ergänzen wird. Das Vorhaben und Konzept von SAFESTREAM wollen wir abschließend in eine Blaupause für den Einsatz in weiteren Kommunen überführen.
Um die Projektziele zu erreichen, müssen die rechtlichen, betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen analysiert und festgehalten werden, die es ermöglichen, den Sicherheitsfahrer aus dem Fahrzeug zu nehmen. Der Betrieb ohne Begleiter im Fahrzeug bedeutet aber nicht, dass keine Menschen mehr im System beteiligt sind. Die Aufgaben des Sicherheitsbegleiters werden zu Teilen in eine Leitstelle und Technische Aufsicht verlegt.
Ein wesentlicher Baustein ist die Auslegung des neuen Gesetzes zum autonomen Fahren in Deutschland. Wir werden demnach die Anforderungen an die Technische Aufsicht und das Fahrzeug im Einklang mit der AFGBV definieren und implementieren sowie die erforderlichen Systeme und Software-Lösungen entwickeln und evaluieren, sodass wir die Inbetriebnahme eines für den Straßenverkehr und alle Verkehrsteilnehmer sicheren Gesamtsystems auf Basis der AFGBV gewährleisten können.